1. Die Rufknopf GmbH stellt dem Kunden ein Notrufgerät mietweise zur Verfügung und sorgt für den entsprechenden
Anschluss an die Notrufzentrale, welche rund um die Uhr betrieben wird.
2. Die Rufknopf GmbH vertritt die Notrufzentrale im Verkehr mit dem Kunden hinsichtlich der allgemeinen
Administration und hinsichtlich der Verpflichtungen gemäss diesem Vertrag.
3. Der Kunde mietet von der Rufknopf GmbH das Notrufgerät sowie Zusatzprodukte.
4. Die Rufknopf GmbH gibt dem Kunden klare Anweisungen für den richtigen Anschluss des Notrufgerätes
in der Wohnung. Die Rufknopf GmbH prüft die Geräteverbindung mit der Notrufzentrale und instruiert den
Kunden zur Gerätebedienung.
5. Das Notrufgerät wird an eine Stromsteckdose angeschlossen. Weitere Installationen sind nicht nötig.
6. Ein Kundendatenblatt ist vom Kunden bei Vertragsabschluss bzw. bei Installation des Notrufgeräts
auszufüllen und die Rufknopf GmbH zu übergeben. Dieses „persönliche Datenblatt” dient der Notrufzentrale
als „Hilfeschema”. Es enthält Informationen zur Person (Kunde), gibt Instruktionen bezüglich der
Entgegennahme des Notrufes, Organisation der Hilfeleistung, erste Kontaktperson(en) in einer
Notsituation, Entgegennahme von Fragen und der Rückmeldung der Kontaktperson während und nach
der geleisteten Hilfe sowie Information der Angehörigen nach Abschluss der Intervention, falls erwünscht
etc.
7. Die Notrufzentrale wird rund um die Uhr, d.h. während 24 Stunden am Tag, von ausgebildetem Personal
bedient. Jeder bei der Zentrale eingehende Notruf oder Wunsch wird sofort entgegengenommen und die
notwendigen Massnahmen für eine rasche Hilfe durch die im Fragebogen aufgeführten Personen bzw.
Instanzen werden eingeleitet.
Eine Verzögerung in der Anrufbeantwortung durch die Notrufzentrale ist möglich, wenn beispielsweise
mehrere Notrufe gleichzeitig eingehen sollten. Die Notrufzentrale ist rund um die Uhr besetzt und
die Rufknopf GmbH garantiert, dass jeder Anruf beantwortet wird. Das Notrufgerät wiederholt den Anruf
bei der Zentrale automatisch, bis eine Antwort erfolgt.
8. Bei Eingang eines Notrufs organisiert die Notrufzentrale ohne Verzögerung die erforderlichen
Massnahmen für den Kunden.
9. Grundlage dieser Massnahmen bildet das vom Kunden korrekt und umfassend ausgefüllte
persönliche Datenblatt (Hilfeschema siehe Ziffer 6). Diese vertraulichen Angaben sind zur Erfüllung
dieses Vertrags für die Rufknopf GmbH verbindlich und sind der Notrufzentrale bei Vertragsabschluss
zu übergeben. Die Daten werden vertraulich behandelt.
10. Die Kosten für Hilfeleistungen (z.B. Arzt, Sanität, Dienstleister usw.), die durch die Notrufzentrale organisiert
werden, gehen zu Lasten des Kunden. Die Beauftragten stellen ihre Dienstleistungen dem Kunden direkt
in Rechnung.
11. Sämtliche Notfallmassnahmen, welche nach einer sorgfältigen Abklärung durch die Rufknopf
Notrufzentrale getroffen und als notwendig erachtet werden, geschehen im Namen und Auftrag des
Kunden.
12. Fehlalarm: Notrufe, die zur Gerätekontrolle oder durch versehentliche Bedienung des Notrufknopfs
ausgelöst werden und die keine besonderen Hilfeleistungen der Rufknopf Kooperationspartner erfordern,
sind kostenlos, solange dies im normalen Rahmen erfolgt.
Wenn Sie nach einem Fehlalarm auf den Anruf der Notrufzentrale nicht antworten, werden
Rufknopf Kooperationspartner zu Ihnen geschickt und deren Einsatz in Rechnung gestellt.
13. Zusatzgeräte, die nicht im Abonnement inkludiert sind, sind einmalig kostenpflichtig und nur gemietet.
14. Monatlicher Kontrollanruf durch Kunden: Um unserem Kunden Sicherheit zu gewährleisten,
verpflichtet sich dieser, monatlich einen Kontrollanruf mittels Funksender auszulösen.
Automatischer technischer Prüfalarm: Alle 24 Stunden wird ein automatischer Prüfalarm ausgelöst
(stiller Alarm) um sicherzustellen, dass das Notrufgerät funktioniert. Von dieser technischen
Geräteprüfung ist der Kunde nicht betroffen. Eine Garantie gegen zwischenzeitlich eingetretene
technische Störungen kann nicht abgegeben werden.
15. Der Kunde verpflichtet sich bei Störungen folgende Schritte zu unternehmen:
a) die eigene Kontaktperson zu informieren in dem Ausmass, als es zur Gewährleistung der eigenen
Sicherheit während der Störungsdauer nötig ist sowie
b) die Rufknopf GmbH unter der Tel. Nr. 061 373 82 27 umgehend zu benachrichtigen.
16. Eine Störungsbehebung ist nur an Werktagen und zur ordentlichen Arbeitszeit möglich.
Telefonische Störungsbehebungen sind im Mietpreis inbegriffen. Falls die Störung eine Intervention vor
Ort notwendig macht, wird der Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.
17. Der Kunde verpflichtet sich, das Gerät mit der nötigen Sorgfalt und Pflege zu behandeln um Schäden
oder Störungen vorzubeugen.
18. Der Kunde vergütet der Rufknopf GmbH monatlich die Miete für das Notrufgerät (inkl. MwSt.).
Dieses Monatsabonnement beinhaltet:
a) Den garantierten Notrufdienst (organisierte Hilfe) der Rufknopf Notrufzentrale.
b) Die Miete für das Notrufgerät.
19. Allfällige besondere Spesen wie Kosten für längere oder auswärtige Telefonate und dergleichen
werden separat in Rechnung gestellt Es wird auf die Ziffern 10, 12 und 15 verwiesen.
20. Sollte bei der Aufschaltung des Notrufgerätes der Einsatz eines Telefonmonteurs oder einer anderen
Person notwendig sein, so werden diese Extrakosten dem Kunden direkt verrechnet.
21. Die erstmalige Abonnementrechnung beinhaltet das aktuelle Quartal oder einzelne Monate davon,
das Folgequartal sowie einmalig eine Aufschaltgebühr. Nachfolgende Monatsabonnements
werden quartalsweise in Rechnung gestellt.
22. Das Abonnement für die Notrufdienstleistung und die Miete des Gerätes ist quartalsweise im Voraus zu
bezahlen.
23. Bei Zahlungsverzug und nach erfolgter Mahnung (mit 20 Tagen Zahlungsfrist) behält sich
die Rufknopf GmbH vor, rechtliche Schritte einzuleiten oder den Dienstleistungsvertrag auflösen.
24. Der Kunde hat Abwesenheiten (z.B. Ferien, Spitalaufenthalt usw.), die mehr als drei Tage andauern,
der Notrufzentrale durch Betätigung des Knopfs zu melden. Dies ist u.a. erforderlich, damit bei
Kontrollanrufen durch die Notrufzentrale keine unnötigen Hilfe- oder Rettungsmassnahmen eingeleitet
werden, weil der Kunde den Anruf nicht entgegennimmt. Der Kunde meldet sich nach seiner Rückkehr
bei der Notrufzentrale zurück.
25. Die Rufknopf GmbH haftet für die sorgfältige Erfüllung der Pflichten gemäss diesem Vertrag.
26. Keine Haftung wird übernommen für Leistungen externer Telefoninstallationsfirmen, für die Sicherheit
der Telefonverbindung der von dem Kunden beauftragten Firma sowie für Störungen wegen
Stromunterbrüchen und Programmierungsfehlern bei ISDN/ IP/ GSM -Anschlüssen.
Der Kunde haftet für Schäden, welche durch schuldhafte Verletzungen von vertraglich vereinbarten Pflichten
verursacht wurden, wie unsorgfältige Handhabung des Notrufgerätes, fehlerhafte Angaben im Fragebogen usw.
Für ein allfälliges Fehlverhalten der Kontaktperson übernimmt die Rufknopf GmbH ausdrücklich keine Haftung.
Die Rufknopf GmbH übernimmt (unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen) keine Haftung für
Gesundheitsschäden des Kunden.
27. Zur Gewährleistung einer raschen und richtigen Hilfe durch die Notrufzentrale ist der Kunde
verantwortlich, regelmässig Änderungen im Fragebogen (Hilfeschema), Abwesenheiten,
Kontaktpersonen etc. oder auch Mängel am Gerät und dergleichen der Rufknopf GmbH mitzuteilen.
28. Der Kunde verpflichtet die von ihm bestimmte Kontaktperson, im Notfall die notwendigen
Sofortmassnahmen/Hilfe vor Ort zu ergreifen. Die Kontaktperson hat die Notrufzentrale telefonisch zu
informieren, damit diese die Hilfeleistung optimal koordinieren kann. Die Kontaktperson macht der
Notrufzentrale auch dann eine Rückmeldung, wenn keine Drittperson zur Hilfeleistung aufgeboten
werden musste.
29. Bei Vertragsende ist das Notrufgerät sowie gemietete Zusatzprodukte in einwandfreiem und funktionstüchtigem
Zustand (siehe Ziffer 14 – 16) an Rufknopf zurückzugeben (letzter Arbeitstag der Vertragsdauer).
Soll Rufknopf das Notrufgerät beim Kunden abholen wird dies mit einer Pauschale von CHF 100.- berechnet.
Bei Verlust, grobfahrlässiger Beschädigung oder Nichtrückgabe des Geräts haftet der Kunde.
Rufknopf verrechnet dem Kunden dafür eine Pauschale von CHF 500.-
30. Der Kunde ist verantwortlich für die Betriebsbereitschaft des Gerätes.
Bei Störungen ist gemäss den Ziffern 14 a) und 14 b) vorzugehen.
31. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag ist beidseits unter Einhaltung
einer Frist von 3 Monaten kündbar. Bei Missbrauch des Notrufgerätes kann die Rufknopf GmbH den
Vertrag fristlos auflösen und das Notrufgerät zurückverlangen.
32. Bei Todesfall wird der Vertrag auf Ende des laufenden Monats aufgelöst.
33. Für Differenzen zwischen den Parteien sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Baselland in Arlesheim
zuständig. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
Rufknopf GmbH, Hauptstrasse 65, 4132 Muttenz
Tel. 061 373 82 27, E-Mail: info@rufknopf.ch
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